Geschäftsbedingungen
§1 Geltung und Bedingungen
1.1 Alle unsere Lieferungen, Verkäufe und weitere Leistungen (im Folgenden als: „Lieferungen“ bezeichnet) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Es gelten ergänzend die Produktinformationen in den einzelnen Verkaufs- und Geschäftsunterlagen. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
1.3 Sie finden Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunde). Der Kunde erklärt sich durch deren widerspruchslose Entgegennahme mit ihrer ausschließlichen Geltung für die jeweilige Lieferung sowie für alle Folgegeschäfte einverstanden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Bestellungen die als Angebote im Sinne der §§ 145 ff. BGB anzusehen sind, können von uns innerhalb von 14 Tagen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen werden. All unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag ist erst dann für uns verbindlich, wenn wir die Auftragsbestätigung schriftlich erteilen. Bei der Erteilung einer Auftragsbestätigung gehen wir stets davon aus, dass alle etwaig erforderlichen Genehmigungen erteilt worden sind. Ist dies nicht der Fall und führt dies zu Störungen im Lieferablauf, so sind wir zur Rücknahme unserer Willenserklärung berechtigt.
2.2 Alle unsere Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen, als vertraulich übersandte und sonstige Unterlagen unterliegen unseren Eigentums- und Urheberrechten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zulässig. Erstellte Muster, Modelle und Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch dann wenn diese im Auftrag des Bestellers gefertigt wurden und dieser die angefallenen Kosten ganz oder teilweise trägt.
2.3 In Angeboten und Verkaufsunterlagen benannte Gewichts-, Maß.- und Mengenangeben liegen ebenso wie unseren Kalkulationen Näherungswerte zu Grunde. Von dieser Aussage abweichend können Angaben als verbindlich spezifiziert werden.
2.4 Es obliegt dem Besteller, die für die Lieferung erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten. Eine Abweichung hiervon stellen lediglich die benötigten Zollunterlagen für den Warenverkehr dar, welche durch die Baukom Bauprodukte GmbH erstellt und beigebracht werden.
§3 Preise
3.1 Alle unsere Preise verstehen sich als „ab Werk Preise“ für unsere Produktionsstätte in Sinsheim-Reihen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Abweichung davon wird gesondert, und nach vorheriger Vereinbarung, auf der Auftragsbestätigung aufgeführt.
3.2 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur dann zulässig, wenn seine Ansprüche entweder von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich, rechtskräftig festgestellt worden sind.
§4 Lieferzeit
4.1 Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
4.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat unser Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferung.
§5 Gefahrübergang
5.1 Analog zu unseren Preisen, erfolgen unsere Lieferungen „ab Werk“. Mit der Übergabe an die den die den Transport ausführende Person geht die Gefahr auf den Besteller über. Ausgenommen sind Lieferungen „Frei Haus“, in diesen Fällen erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe an den Besteller.
5.2 Die bei den Lieferungen anfallenden Verpackungen werden von der Baukom Bauprodukte GmbH nicht zurückgenommen.
§6 Warenrücknahme
6.1 Eine Warenrücknahme ist nur dann möglich, wenn seitens der Baukom Bauprodukte GmbH eine schriftliche Zustimmung vorliegt. In jedem Fall trägt der Besteller die Kosten der Warenrücknahme (Speditionskosten, Kosten für Neuverpackung, Abschläge für Warenzustand usw.).
6.2 Dem Besteller wird nach erfolgter Rücknahme der bezahlte Preis, verringert um die Kosten der Warenrücknahme sowie einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Bestellsumme, zurückerstattet.
§7 Gewährleistung
7.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Im Falle eines reinen B2B Geschäfts verringert sich die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate. Als Lieferdatum im Sinne dieser AGB gilt der Zeitpunkt, an dem eine Lieferung dem Verfügungsbereich eines Dritten zugeht.
7.2 Im Falle einer Beanstandung innerhalb der Gewährleistungsfrist gelten die Regelungen der §§ 433 ff. BGB. Die Rechte zur Nachbesserung nach einer Mangelrüge gelten ausdrücklich als in den Vertrag eingeschlossen. Eine Nachbesserung erfolgt zu identischen Bedingungen wie die originäre Lieferung.
7.3 Die Baukom Bauprodukte GmbH geht bei Mängelrügen von einer berechtigten, höchstens aber fahrlässigen Mängelrüge sowie der Beachtung aller technischen Merkblätter und Produktinformationen aus. Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet und der gerügte Umstand ist auf eine vorsätzliche oder grob fährlässige Missachtung ebendieser Bedingungen zurückzuführen, so kann die Baukom GmbH die, zur Behebung der unrechtmäßig erhobenen Mängelrüge entstandenen Kosten dem Besteller verbindlich in Rechnung stellen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
8.1 Eine Haftung, die die Regelungen § 7erweitert ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.2 Diese Einschränkung erstreckt sich auch auf die Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen mit der Baukom Bauprodukte GmbH im juristischen Sinne direkt verbundenen Personen und Gesellschaften.
§ 9 EDV Verarbeitung
9.1 Die uns von Bestellern übermittelten Daten oder beteiligter Dritter speichern wir EDV-mäßig zur weiteren Verarbeitung, wenn dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Im Rahmen der Verarbeitung kann es auch zu einer Übermittlung vorgenannter Daten an andere Stellen und Unternehmen kommen.
9.2 Einer auftragsbezogenen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der relevanten Daten stimmt der Besteller ausdrücklich zu. Die gültigen Anforderungen des Datenschutzes werden bei jedem der vorgenannten Prozesse eingehalten.
§10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
10.2 Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Unser Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10.3 Unser Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschl. Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.4 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird unser Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
10.5 Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§11 Zahlung
11.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen unserer Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
11.2 Die Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können.
11.3 Gerät unser Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
11.4 Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
11.5 Unser Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§ 12 Gerichtsstand, Rechtswirksamkeit
12.1 Erfüllungsort im Rahmen des Zahlungsverkehrs ist Sinsheim. Der Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist stets das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgehalten oder versendet wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln.
12.2 Sofern der Besteller Kaufmann oder Juristische Person ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist der Sitz der Baukom Bauprodukte GmbH (Sinsheim) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, nach eigenem ermessen jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.